Eröffnung als Einrichtung für stationäre, dezentrale und ambulante Drogentherapie
Das SHH ist anerkannt gem. § 15 SMG, die Ambulanz wird als Krankenanstalt gem. § 5 WrKAG geführt.
Das SHH ist die einzige stationäre Therapieeinrichtung innerhalb Wiens. Es verfolgte von Beginn an innovative Ansätze, ausgehend von den Bedürfnissen der Betroffenen. Der Standort ist Konzept, gute Erreichbarkeit erhalten den Kontakt mit der Familie, Ausgänge ermöglichen die Erprobung des therapeutischen Fortschritts. Dazu kommt der niederschwellige Ansatz, auch jene aufzunehmen, die in anderen Einrichtungen nicht oder nicht mehr genommen wurden. Lange war es die einzige Einrichtung Österreichs, wo Substitution auch stationär angeboten wird, für viele Drogenabhängige eine Gelegenheit, überhaupt in intensive Behandlung zu gelangen.