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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Vor oder während dem Therapieaufenthalt gibt es eine Menge Themen, die für (zukünftige) Klient*innen oder Angehörige von Interesse sind. Im Folgenden findet sich eine praktische Informationssammlung entlang der am häufigsten gestellten Fragen.

Für Klient*innen

Stationäre Therapie- illegale Substanzen

Wenden Sie sich bitte an unsere Vorbetreuungsstelle in 1050 Wien, Arbeitergasse 4. Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 9-14 Uhr. Wir unterstützen Sie auch bei notwendigen organisatorischen Dingen (Abklärung des Versicherungsstatus etc.) vor der Aufnahme in die stationäre Therapie. Wenn Sie sich in Haft befinden, wenden Sie sich bitte an den sozialen Dienst und ersuchen um ein Gespräch mit unseren Verbindungsdienst-Mitarbeiter*innen. In den meisten Haftanstalten in Ostösterreich machen wir regelmäßige Besuche, um die Aufnahme in unsere Einrichtung direkt mit interessierten Insass*innen abzuklären.

Zur Aufnahme in die Therapie gibt es zwei grundlegende Voraussetzungen: Eine ausreichende Motivation zur Therapie sowie eine aufrechte Kostenübernahme durch die Justiz oder das jeweilige Bundesland. Bei der Beantragung der Kostenübernahme unterstützen Sie gerne unsere Mitarbeiter*innen der Vorbetreuung.

Im Regelfall gibt es für einen Therapieplatz keine Wartezeiten, Sie können sobald alle organisatorischen Dinge mit der Vorbetreuung geklärt sind und Sie die notwendigen Unterlagen gebracht haben, einen Aufnahmetermin erhalten. Bei guter Motivation und Mitarbeit in der Vorbetreuung können Sie nach etwa zwei Wochen in die stationäre Therapie aufgenommen werden.

Ja, auch eine ambulante Therapie ist möglich.
Wenn Sie eine richterliche Weisung zu einer Therapie haben („Therapie statt Strafe“) bezahlt das BMJ die Therapiekosten. Ohne einer richterlichen Weisung kommt für Klient*nnen mit Hauptwohnsitz in Wien die Sucht- und Drogenkoordination Wien für die Behandlungskosten auf, für Klient*innen aus anderen Bundesländern die jeweiligen Länder. Bei der Abklärung sowie Organisation einer Kostenübernahme helfen die Mitarbeiter*innen der Vorbetreuung.
Sie können in die ambulante oder ganztägig ambulante Behandlung auch ohne vorhergehende stationäre Therapie einsteigen.
Eine aufrechte Krankenversicherung ist für eine Aufnahme im SHH nicht zwingend notwendig, aber von Vorteil. Unsere Sozialarbeiter*innen der Vorbetreuung beraten und unterstützen Sie gerne, sollten Sie nicht versichert sein.
Ja, Sie können auch mit einem Aufenhaltsverbot aufgenommen werden.

Sie können mit Ihrem/r Partner/Partnerin gemeinsam auf Therapie kommen, es gibt jedoch keine Pärchenzimmer, sondern getrennte Wohngemeinschaften für Frauen und Männer. Es ist auch nicht gestattet, sich gegenseitig auf den Wohngruppen zu besuchen, die Freizeit am Gelände können Sie jedoch gemeinsam verbringen. Auch die Möglichkeit einer Paartherapie ist bei therapeutischer Notwendigkeit gegeben.

Der Wochenplan ist je nach Station und etwaigen zusätzlichen Behandlungs- beziehungsweise Betreuungsangeboten leicht unterschiedlich, die folgenden Zeiten geben jedoch eine grobe Orientierung: Von Montag bis Freitag in der Zeit von 9-12 Uhr und 13-16 Uhr ist Beschäftigung in den unterschiedlichen zur Verfügung stehenden Werkstätten und Betrieben (Gartenpflege, Kreativgruppe, Hausmeisterei, Hauspflege, Waschküche, Holz-Werkstatt), mittags wird in der Wohngruppe gemeinsam mit den Mitbewohner*innen gegessen. Zweimal in der Woche findet eine milieutherapeutische Gruppe mit der Wohngruppen-Betreuung und den Mitbewohner*innen statt, zweimal die Woche ein langer Therapietag von 9-14 Uhr. Zusätzlich gibt es je nach Indikationsstellung weitere Behandlungsmaßnahmen (Biofeedback, Anti-Gewalttraining, Einzeltherapie, Klinisch-psychologische Behandlung etc.). Bei Bedarf können Sie auch einzeltherapeutische Angebote sowie sozialarbeiterische Unterstützung erhalten. Ab 16 Uhr ist im Regelfall Freizeit, in der man sich überall am Gelände oder in den Wohngruppen aufhalten kann, sich zurückziehen oder auch mit anderen Patient*innen Volleyball, Fußball oder ähnliches spielen kann. Des Weiteren erfolgt täglich die Medikamentenausgabe in der Ambulanz  (morgens – mittags – abends je nach Bedarf) sowie Sprechstunden der behandelnden Ärzt*innen. An zwei Nachmittagen in der Woche sowie am Wochenende gibt es die Möglichkeit die Einrichtung in Absprache zu Ausgängen (auch über Nacht) zu verlassen. Alternativ können Sie am Samstag und Sonntag an betreuten Freizeitaktivitäten in der Einrichtung teilnehmen (Ausflüge, Wanderungen, Schwimmbad, Radfahren, Museumsbesuche, etc.).
Sobald Sie nach etwa 10 Tagen von der Aufnahmestation auf eine Wohngruppe übersiedlen, können Sie die Einrichtung in Absprache an zwei Nachmittagen unter der Woche sowie am Wochenende zu privaten Ausgängen verlassen. Darüber hinaus gehende Besuchszeiten bitten wir Sie mit Ihrer Wohngruppenleitung zu vereinbaren.

Die erweitert stationäre Phase in der Villa Atlantis ist für Patient*innen mit hoher Kooperationsbereitschaft, Stabilität sowie der Bereitschaft Eigenverantwortung zu übernehmen. Für eine Aufnahme in die Villa Atlantis können Sie sich bereits in der Aufnahmestation bewerben, die Entscheidung über eine Verlegung trifft die therapeutische Leitung.

Ein wesentliches Ziel der Behandlung und Betreuung im SHH ist, dass Klient*innen nach Abschluss der Behandlung nicht obdachlos sind, da dies für das weitere Fortkommen nicht hilfreich ist. Solange Sie noch nicht wohnversorgt sind, können Sie in der dezentralen Phase einen Wohnplatz in einer unserer Übergangs-Wohngemeinschaften beziehen, unsere Sozialarbeiter*innen unterstützen Sie beim Erlangen eines eigenen Wohnplatzes. Ziel ist es, bei Abschluß der Therapie im SHH, über eine geregelte eigene Wohnsituation zu verfügen.

Bitte bringen Sie zur Aufnahme in die stationäre Therapie Folgendes mit: Ausweis, e-card, Meldezettel, ev. Kopie des Substitutionsrezeptes, gerichtliche Beschlüsse, Zahlungsverpflichtungen. Für etwaige Schäden ist eine Kaution im SHH zu hinterlegen. Ihr Mobiltelefon können Sie mitbringen, das Telefonieren mit dem Handy ist in der Freizeit erlaubt.
Was Sie bitte nicht mitbringen: TV-Gerät, Musikanlage, Videospiele, Haustiere, Alkohol, Drogen, Waffen und selbstverordnete Medikamente.

Kleine elektronische Geräte wie Handy oder Tablet dürfen mitgenommen werden, das SHH übernimmt jedoch keine Haftung dafür.

Im Regelfall bekommen Sie während der stationären Therapie im SHH Krankengeld von ihrem Sozialversicherungsträger, wenn Sie aufgrund der Vorleistungen anspruchsberechtigt sind.

Die Therapie ist auf die Dauer eines Jahres ausgelegt, unterteilt in sechs Monate stationäre Therapie und sechs Monate dezentrale Behandlung im Rahmen der Ganztägig ambulanten Therapie. Die stationäre Therapie dient zunächst der Stabilisierung und der therapeutischen Behandlung der Suchterkrankung, die Zeit des Überganges nach der stationären Therapie ist jedoch häufig sehr krisenanfällig. Die dezentrale Phase bietet durch die Bereitstellung von Wohnplätzen, die Integration in einen strukturierten Alltag sowie die dichte und nachgehende Betreuung eine Unterstützung nach der stationären Therapie. Die Behandlung kann dann als positiv abgeschlossen bezeichnet werden, wenn Sie auch außerhalb des geschützten stationären Umfeldes stabil bezüglich des Substanzkonsums und sozial integriert sind, dies macht eine dichte ambulante Behandlung, wie sie in der dezentralen Phase angeboten wird, notwendig.

Während der stationären Therapie nehmen Sie an der Arbeits- und Beschäftigungstherapie der Einrichtung teil, im Rahmen der ambulanten Phase können Sie einer Arbeit nachgehen. Sollten Sie noch keinen eigenen Arbeitsplatz haben, können Sie weiterhin an der Tagesstruktur der ganztägig ambulanten Therapie des SHH teilnehmen.

Die Kaution dient als Absicherung gegenüber etwaigen von Ihnen versursachten Schäden in der Einrichtung, die Sie am Ende der Behandlung bei Schadensfreiheit vollständig zurück erhalten.

Sie können während allen Behandlungsphasen des SHH substituiert bleiben. Die Behandlung substituierter und nicht-substituierter Klient*innen erfolgt durch die eigene Ambulanz des SHH.

Im SHH stehen geräumige Doppelzimmer und auch vereinzelt Einzelzimmer zur Verfügung.

Bei der Drogenabhängigkeit handelt es sich um eine chronische Erkrankung, Rückfälle sind Symptome dieser Erkrankung. Deswegen erachten wir es für selbstverständlich, sie nicht aufgrund des Auftretens dieser Krankheitssymptome der Einrichtung zu verweisen, solange eine grundlegende Behandlungsmotivation erkennbar ist und Sie in der Therapie an der Bewältigung Ihrer Rückfälle arbeiten. Demzufolge berichten wir auch keine einzelnen Rückfälle dem Gericht, dieses informieren wir jedoch regelmäßig über ihren Behandlungsverlauf, so sie mit einer Weisung im SHH sind.

In den meisten Fällen ist eine Umwandlung in eine Kostenübernahme für eine stationäre Behandlung möglich, bitte wenden Sie sich an unsere Vorbetreuung, die Ihnen dabei behilflich ist.

Im SHH gibt es ein breites Sportangebot, das sie in Ihrer Freizeit nutzen können. Dazu gehören eine Kraftkammer, ein Beach-Volleyballplatz, Fussball, Yoga, Boxen, ein regelmäßiges Lauftraining und anderes mehr

Da die Zeit der stationären Behandlung eher kurz ist, sind alle Maßnahmen, die nicht sofort notwendig sind, auf die Zeit nach der stationären Phase zu verschieben. Akute Zahnerkrankungen müssen selbstverständlich sofort behandelt werden, für längerfristige Zahnsanierungen steht Ihnen im Rahmen der dezentralen Phase genügend Zeit zur Verfügung.

Nein, wir betrachten die Einnahme von Substitutionsmitteln als medikamentöse Behandlungsform, die einige Klient*innen benötigen und andere nicht, darüber hinaus werden aber keine Unterschiede gemacht. Eine angemessene Dosierung ermöglicht es auch substituierten Klient*innen einem normalen geregelten (Behandlungs-)alltag nachzugehen, demzufolge wir keine Notwendigkeit zur Trennung dieser beiden Klient*innengruppen sehen.

Für Klient*innen

Ambulante und Ganztägig ambulante Therapie - Alkohol

Das sozialtherapeutische Tageszentrum liegt in der Mauerbachstrasse 40 in 1140 Wien. Wenn Sie öffentlich anreisen, fahren Sie am besten vom Westbahnhof oder Bahnhof Hütteldorf mit der S50 bis Hadersdorf. Nach einem 5 minütigen Fußweg sind Sie am Ziel.

GTAT bedeutet „Ganztägig ambulante Therapie“. Es sorgt für eine dichte Tagesstruktur und eine umfassende Betreuung, Behandlung und Rehabilitation mit Unterstützung durch ein multiprofessionelles Team.

Sobald die Kostenübernahme über das Regionale Kompetenzzentrum geklärt ist und die Zuweisung bei uns bereits eingelangt ist, kontaktieren wir Sie umgehend, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.

Bitte nehmen Sie alle Befunde und Gutachten mit, die Sie bereits von anderen Facheinrichtungen oder -ärzt*innen erhalten haben.

Derzeit bieten wir nur ambulante Behandlung und Rehabilitation bei Alkoholproblemen an. Bezüglich einer stationären Therapie nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Regionalen Kompetenzzentrum auf, die Sie bezüglich einer stationären Therapieeinrichtung beraten kann. Sie erreichen die Mitarbeiter*innen von Montag bis Freitag unter 01/4000 536 40 oder unter https://www.suchthilfe.wien/2/rkomz-2/

Für Angehörige & Besucher*innen

Stationärer Bereich

Alle Klient*innen der Aufnahmestation können jeweils Sonntags 14-16 Uhr unangemeldet Besuch erhalten. Nach der Aufnahmephase sind die Besuchszeiten individuell mit der Stationsleitung zu vereinbaren.
Da die Nutzung von Mobiltelefonen gestattet ist, können Sie Ihre Angehörigen am privaten Mobiltelefon kontaktieren. Gerne können Sie auch Post sowie Pakete schicken.
Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist es uns nicht gestattet, über unsere Klient*innen konkrete Auskünfte zu erteilen, wir bitten um Ihr Verständnis.
Auf Wunsch des/der Klient*in und bei therapeutischer Notwendigkeit können im Einzelfall auch Gespräche mit Angehörigen angeboten werden. Eine regelmäßige Angehörigengruppe gibt es derzeit im SHH nicht.
Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist es uns nicht gestattet, über unsere Klient*innen konkrete Auskünfte zu erteilen, wir bitten um Ihr Verständnis.
Nur in Absprache zwischen den Klient*innen und der zuständigen Wohnguppenleitung.

Ja, nach Absprache und in Haushaltsmengen.